Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Mietwago.ch (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“). Sie gelten für sämtliche Reservierungen, Mietverträge und andere vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen durch den Vermieter.

1.2. Durch die Reservierung oder Anmietung eines Fahrzeugs erklärt sich der Mieter mit diesen AGB in vollem Umfang einverstanden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Reservierung oder Anmietung online, telefonisch, schriftlich oder vor Ort erfolgt. Der Mieter bestätigt mit der Annahme des Mietvertrags, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

1.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden.

1.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten für alle Mietverträge in Kraft, die nach Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite des Vermieters abgeschlossen werden. Es obliegt dem Mieter, sich vor Abschluss eines Mietvertrags über die jeweils gültige Fassung der AGB zu informieren.

2. Fahrzeugreservierung

2.1. Reservierungen können telefonisch, online oder schriftlich erfolgen.
2.2. Die Reservierung wird verbindlich, sobald der Vermieter die Anfrage des Mieters schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
2.3. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Reservierung korrekte und vollständige Angaben zu machen.

3. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

3.1. Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe einen gültigen Führerausweis und einen amtlichen Ausweis vorzulegen.
3.3. Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es übergeben wurde.

3.4. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Bereits vorhandene Schäden müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, entweder schriftlich, telefonisch oder mit Fotos. Unterlässt der Mieter diese Meldung, wird angenommen, dass das Fahrzeug ohne Schäden übergeben wurde.

3.5. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Dazu gehört die Kontrolle der Beleuchtung, Reifen und anderer sicherheitsrelevanter Merkmale. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch unterlassene Kontrollen entstehen.
3.6. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Verspätete Rückgaben sind unverzüglich mitzuteilen. Für jede Stunde Verspätung kann der Vermieter eine Strafgebühr von 50 CHF erheben. Bei einer Verspätung von mehr als 24 Stunden behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Kosten sowie entgangene Einnahmen in Rechnung zu stellen.

3.7. Sollte das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von mindestens 150 CHF zu erheben.

4. Mietdauer und Nutzung

4.1. Der Mieter darf das Fahrzeug nur im vereinbarten Zeitraum nutzen.
4.2. Das Fahrzeug darf ausschliesslich im Rahmen der Strassenverkehrsordnung verwendet werden.
4.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die zulässige Nutzlast nicht zu überschreiten.
4.4. Es ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu verwenden:

  • Untervermietung ohne Genehmigung
  • für Schleuderkurse, Fahrkurse etc.
  • im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebene Menge übersteigt
  • zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe
  • zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
  • zur Weitervermietung
  • für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen
  • an Demonstrationen oder Kundgebungen
  • als Werbeträger

5. Haftung und Versicherung

5.1. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Im Schadenfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 CHF pro Schadenfall.
5.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, insbesondere für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
5.3. Unfälle, Schäden oder Pannen müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Nicht gemeldete Schäden führen zu einer vollständigen Haftung des Mieters.
5.4. Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs ausserhalb der Vertragsbedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

6. Unfälle, Schäden und Pannen

6.1. Im Falle eines Unfalls sind sofort die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen. Ein Europäisches Unfallprotokoll (liegt im Fahrzeug) muss ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
6.2. Pannen müssen dem Vermieter gemeldet werden. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter durchgeführt werden.
6.3. Nicht gemeldete Schäden oder Unfälle führen zu einer Haftung des Mieters für alle daraus entstehenden Kosten.

7. Verkehrsverstösse

7.1.Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für alle Verkehrsverstösse und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich. Bussgelder und Gebühren, die während der Mietzeit anfallen, werden direkt an den Mieter weitergeleitet oder vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht.

7.2.Für die Bearbeitung von Verkehrsverstössen erhebt der Vermieter eine Verwaltungsgebühr von 20 CHF pro Vorfall.

8. Rauchverbot und Transport von Haustieren

8.1.Das Rauchen ist in allen Mietfahrzeugen strengstens untersagt. Verstösse gegen das Rauchverbot ziehen eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 150 CHF nach sich.

8.2.Haustiere dürfen nur in geeigneten Transportbehältern im Fahrzeug befördert werden. Andernfalls können Reinigungskosten sowie mögliche Schäden am Fahrzeug dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

7. Bezahlung

7.1. Die Bezahlung erfolgt vor der Fahrzeugübergabe in bar/Twint oder per Überweisung.
7.2. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Mahngebühren zu erheben.

8. Kilometerbegrenzung und Kraftstoffregelung

8.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei einer 24-Stunden-Miete 200 km inklusive. Jeder weitere Kilometer wird gemäss Preisliste berechnet.
8.2. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Servicegebühr zzgl. Kraftstoffkosten berechnet.

9. Stornierungen

9.1. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.
9.2. Bei kurzfristigen Stornierungen oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr berechnet.

10. Datenschutz

10.1. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters gemäss der Datenschutzrichtlinie, die auf der Webseite einsehbar ist.
10.2. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und nicht zu Werbezwecken verwendet, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich zugestimmt.

11. Auslandsfahrten
11.1. Fahrten ins Ausland sind strikt untersagt. Das Fahrzeug ist mit einem GPS-System ausgestattet, um die Einhaltung dieser Regel zu überwachen.

11.2. Bei Verstößen behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Gebühren sowie etwaige Folgekosten in Rechnung zu stellen.

12. Sonstiges
12.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern gesetzlich zulässig.

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